Stornierungsbedingungen
Stornierung und Rücktrittsrecht
Nach erfolgter rechtsverbindlicher Anmeldung durch den Kunden (also unabhängig davon, ob die Anmeldung bereits bestätigt wurde) ist eine Stornierung bis zur sieben Kalendertage vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung möglich. Diese hat in Schriftform zu erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Erhalts von Seiten der VSC. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der VSC.
Fristen
Bei Stornierung durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Beginn der (Fortbildungs-)Veranstaltung sind 10% der Teilnahmegebühr fällig, bei Stornierung von 29 bis sieben Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung sind 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Spätere Stornierungen sind nicht mehr möglich, sodass etwa auch (mehr als) sieben Werktage vor der Veranstaltung versendete Stornierungen, die erst am sechsten Tag vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung oder später einlangen, unwirksam sind und die gesamte Teilnahmegebühr fällig ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde die (Fortbildungs-)Veranstaltung unbesucht lässt.
Ersatzteilnehmer
Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Eine Teilnahme durch den namhaft Ersatzteilnehmer ist erst mit schriftlicher Zustimmung durch die VSC möglich, wobei sich die VSC das Recht vorbehält, namhaft gemachte Ersatzteilnehmer abzulehnen.